Neue Regelungen zur Versicherungspflicht von Fahrzeugen.
Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzesdekrets ist es Pflicht, jedes Fahrzeug zu versichern, das den technischen Merkmalen entspricht, die in den Rechtsvorschriften festgelegt sind.
Daher ist jedes Fahrzeug, das durch mechanische Kraft bewegt wird und auf dem Boden fährt, versicherungspflichtig.
Technische Merkmale
Erfüllt das Fahrzeug folgende technischen Voraussetzungen, dann ist es versicherungspflichtig:
Höchstgeschwindigkeit über 25 km/h.
Ein Gesamtgewicht von mehr als 25 kg.
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eine Höchstgeschwindigkeit über 14 km/h.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden:
FRAGE
Muss ich ab jetzt auch mein E-Bike versichern?
ANTWORT
Da es sich um ein Fahrzeug handelt, das nicht ausschliesslich motorisch betrieben wird, aber zum Teil aus Muskelbewegung (=Treten), und zum Teil aus motorischer Unterstützung, fällt es nicht in die Kategorie der zu versichernden Fortbewegungsmittel.
Die Antworten auf die häufigsten Fragen unserer Kunden:
FRAGE
Muss ich meinen Elektroroller versichern?
ANTWORT
Sofern die Höchstgeschwindigkeit nicht 25 km/h überschreitet*, gilt keine Versicherungspflicht.
Gut zu wissen: Die meisten Privathaftpflichtversicherungspolizzen beinhalten auch die Schäden an Dritten durch Benützung eines (nicht versicherungspflichtigen) E-Rollers.
* oder 14 km/h bei einem Gewicht >25 kg.
Die Antworten auf die häufigstenFragen unserer Kunden:
FRAGE
Ist es gesetzliche Pflicht, meinen Traktor zu versichern, auch wenn ich ihn nur auf meinem Privatgrund nutze?
RISPOSTA
Ja, unabhängig vom Ort, an dem das Fahrzeug benutzt wird besteht die Versicherungspflicht, da das Fahrzeug sei es vom Gesamtgewicht, als auch von der Höchstgeschwindigkeit zur Kategorie der zu versichernden Fahrzeuge zählt.