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INFO VERSICHERUNGSPFLICHT BEIM SKIFAHREN

(Gesetzesdekret 40/2021)

 

Auf der Piste, wie auch im Straßenverkehr, ist der Unfallverursacher verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

In den schwersten Fällen kann die Höhe der Entschädigung Summen erreichen, die nur schwer zu stemmen sind.

Zur Verbesserung der Sicherheit auf den Pisten ist der Abschluss einer Versicherung für die zivilrechtliche Haftung für alle Skifahrer Pflicht!

 

Mit unseren Haftpflichtversicherungen von Allianz und TUA sind Sie hierfür bestens abgesichert!

Da unsere Haftpflichtversicherung für Schäden, welche Sie (und alle Personen auf Ihrem Familienbogen) im Privatleben unabsichtlich an andere verursachen, aufkommt, gilt diese auch in diesem Falle. Aber nicht nur das, auch abseits der Skipiste deckt Sie unsere Haftpflichtversicherung (z.B. für die Verletzungen, welche Sie bei einem Fahrradunfall einer anderen Person zufügen) in umfangreichem Maße!

 

Im Falle einer Kontrolle weisen Sie bitte folgendes vor:

- Die Kopie der Versicherungspolizze und deren letzte Zahlungsbestätigung.

  oder

- Bei Allianz-Polizzen die speziell hierfür erstellte Bestätigung der Gültigkeit der Haftpflichtversicherung, welche Sie hier erhalten:

  • Durch Anfrage in unserer Agentur mittels Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch.
  • Auf dem Kundenportal von Allianz.
  • Auf der Handy-App "Allianz NOW" (siehe unten).

 

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