INFO STILLEGUNG

(Gesetzesdekret 184/2023)

 

DATUM DER REAKTIVIERUNG:

Das Datum der Reaktivierung muss von Anfang an angegeben werden, wobei der Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht benutzt wird, zu berücksichtigen ist.

 

HÖCHSTDAUER DER STILLEGUNG:

Die Stillegung darf nicht länger als 10 Monate (11 Monate für historische Fahrzeuge) pro Jahr betragen.

 

WIE OFT KANN DAS DATUM DER REAKTIVIERUNG DES FAHRZEUGS VERLÄNGERT WERDEN?

Es gibt keine Begrenzung, außer der Tatsache, dass der Zeitraum der Gesamtdauer der Stillegung 10 Monate (11 Monate für historische Fahrzeuge) pro Jahr nicht überschreiten darf.

 

IST STOP&DRIVE NOCH MÖGLICH?

Nein. Stop&Drive ist nicht mehr möglich, da es nicht mit den neuen Vorschriften in Einklang steht.

 

WAS GESCHIEHT MIT VERTRÄGEN, DIE VOR DEM INKRAFTTRETEN DES GESETZES (23.12.2023) STILLGELEGT WURDEN?

Für Verträge, die vor dem 23. Dezember 2023 stilgelegt wurden, ändert sich nichts: Der Vertrag wird zu den alten Bedingungen reaktiviert.

 

IST ES ZWINGEND ERFORDERLICH, DASS ZUM ZEITPUNKT DER STILLEGUNG BEREITS EIN MINDESTZEITRAUM AN BEITRÄGEN EINGEZAHLT WURDE, UM STILLEGEN ZU KÖNNEN?

Nein. Der Beginn der Stillegung und ihre Ausübung sind nicht mehr nicht mehr vertraglich geregelt, sondern sind ein Recht des Versicherten. Da es sich um ein Recht handelt, ist eine Mindestdauer der bereits gezahlten Prämie nicht erforderlich, um die Versicherung stillzulegen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen muss der Versicherungsnehmer den Antrag an die Gesellschaft mittels eines "Aussetzungsantrags" unter Angabe des Anfangs- und Enddatums der Stillegung anfordern.

 

GIBT ES EINE MINDESTDAUER FÜR DIE STILLEGUNG?

Ja, mindestens einen Tag (24 Stunden).

 

WENN ICH IM NACHHINEIN DIE POLIZZE VORZEITIG REAKTIVIEREN MÖCHTE, GEHT DANN DER STILLGELEGTE ZEITRAUM VERLOREN?

Bei vorzeitiger Reaktivierung (z.B. wenn sie ein neues Fahrzeug auf die stillgelegte Polizze versichern möchten) wird der Zeitraum der Stillegung trotzdem angerechnet.

 

WIE LANGE KOMME ICH MIT EINER JAHRESPRÄMIE AUS, WENN ICH DEN MAXIMALEN STILLEGUNGSZEITRAUM BENUTZE?

Eine Jahresprämie reicht für maximal 1 Jahr und 10 Monate (= 12 Monate, in der die Polizze insgesamt aktiv ist und weitere 10 Monate, in denen die Polizze stillgelegt ist).

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service anzubieten und diesen immer weiter zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserer Cookie-Richtlinie.