Bei einer Familie mit Kindern sollte vor allem der Hauptverdiener eine Risiko-Ablebensversicherung abschließen. Die Versicherungssumme stellt sicher, dass die Hinterbliebenen auch nach seinem Tod nicht in finanzielle Not geraten.
Auch für Alleinerziehende ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll, um im Ernstfall Unterhalt und Ausbildung der Kinder zu sichern.
Wer ein Darlehen aufnimmt, sollte eine Risiko-Ablebensversicherung abschließen. Die Versicherungssumme sollte so hoch sein, dass die Angehörigen – etwa der Lebenspartner – damit das Darlehen zurückzahlen können.
Auch Geschäftspartner können sich mit einer Risiko-Ablebensversicherung gegenseitig absichern. Sollte einer der Geschäftspartner sterben, stellt die vereinbarte Versicherungssumme sicher, dass das Unternehmen weitergeführt werden kann.
Oskar (36; Nichtraucher) möchte seine Familie absichern. Seine Familie (Frau und 2 Kinder) sollte mindestens bis zur Ausbildung des jüngsten Kindes abgesichert sein.
Die Absicherung mit einer Versicherungssumme von € 150.000 (enspricht ca. 5 Jahreseinkommen) für 18 Jahre kostet € 283 (bei gleichbleibender Jahresprämie).
Max (32; Nichtraucher) möchte den Kredit, den er für den Kauf einer Wohnung für sich und seine Lebenspartnerin aufnehmen musste, absichern.
Die Laufzeit für den Kredit in Höhe von € 200.000 beträgt 20 Jahre.
Mit unserer speziell auf Kreditabsicherung verfügbaren Option kostet die Absicherung € 194 für 15 Jahre (die letzten 5 Jahre sind kostenlos!). Das Versicherte Kapital passt sich auf die Rückzahlung des Kredits an.
Egon (40; Nichtraucher) versichert sich für seinen Firmenanteil von € 500.000 für 15 Jahre um die Weiterführung seines Unternehmens abzusichern.
Die Prämie der Polizze beläuft sich auf € 867 jährlich (Bei dieser Versicherungshöhe ist eine ärztliche Visite vor Abschluss der Polizze nötig).
Bei uns erhalten Sie persönliche Beratung und eine individuell an Ihre Bedürfnisse angepasste Versicherungslösung!
für die ganze Laufzeit des Versicherungsschutzes!
Das Kapital ist nicht beschlagnahmbar und nicht pfändbar.
Einen Teil der bezahlten Prämie können Sie bei der Steuererklärung abschreiben.
Die Zahlung kann in jährlichen, halbjährlichen oder auch bequem in monatlichen Abständen (per Dauerauftrag) erfolgen.